Präzise. Unabhängig. Schnell.

Kostenfreies Gutachten bei Fremdverschulden!

KFZ Gutachten

Ihr KFZ Gutachter

in Paderborn und Umgebung

Durch mehrjährige Erfahrung als Ingenieur und KFZ-Sachverständiger biete ich Ihnen professionelle Gutachten für Unfallfahrzeuge, Schadensermittlungen und Wertermittlungen für PKW, LKW, Motorräder, Oldtimer und E-Bikes.
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger können Sie sicher sein, dass IHR Gutachten transparent und objektiv erstellt wird.

Durch meine präzise und schnelle Gutachtenerstellung sorge ich dafür, dass Sie in einem unverschuldeten Schadenfall zügig Klarheit über die exakte Schadenhöhe erhalten.

Ich erstelle Ihnen kostenlos ein detailliertes und nachvollziehbares Schadengutachten, das sowohl für Versicherungen als auch für Rechtsanwälte und Gerichte verwendet werden kann.

Expertise mit zertifiziertem Fachwissen.

Fachkompetenz, Erfahrung, Präzision und Verlässlichkeit in Bewertungsfragen fundiert durch einen Master of Science in Ingenieurwissenschaften und einem Prüfungszertifikat als KFZ-Sachverständiger.

Vom Unfall bis zur Auszahlung

Unverschuldeter Verkehrsunfall?

Unverschuldeter Verkehrsunfall?

...dann ist das Gutachten kostenlos!

Ich betreue Sie professionell rund um Ihre Schadenangelegenheit.

Geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
In einem solchen Fall, haben Sie das Recht einen unabhängigen KFZ- Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt zu wählen.
Die Kosten zur Erstellung eines Schadengutachtens sowie die Inanspruchnahme eines Anwaltes werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Benötigen Sie im Rahmen eines Reparaturfalles ein Ersatzfahrzeug, ist dieses ebenfalls kostenlos für Sie.

Leistungen

HAFTPFLICHT GUTACHTEN

… für PKW, LKW, Motorräder, Anhänger, Oldtimer und E-Bikes. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten.

WERTGUTACHTEN

Ermittlung des aktuellen Marktwertes für Fahrzeuge aller Art, insbesondere für Oldtimer.

BETREUUNG BIS ZUR AUSZAHLUNG

Professionelle und umfangreiche Betreuung von A-Z, das heißt, von der Aufnahme des Schadens bis zur Zahlung der Schadenssumme. Dazu gehört zum Beispiel die Vermittlung von Anwälten und das Einreichen des Gutachtens bei der gegnerischen Versicherung oder dem Anwalt.

VORORT-SERVICE

Die Schadenaufnahme kann direkt bei IHNEN oder an einem beliebig vereinbarten Ort, stattfinden. Es fallen keine Anfahrtskosten an.

24/7- SERVICE

Sie können jederzeit anrufen um einen Termin zu vereinbaren.

SCHNELLE ABWICKLUNG

IHR Gutachten wird meist noch am selben Tag erstellt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Unfallgutachten?

Es enthält alle relevanten Daten und Informationen über das Fahrzeug, eine detaillierte Schadenkalkulation sowie eine umfangreiche Fotodokumentation des Schadens. Es ist die Grundlage zur Regulierung des Schadens durch die gegnerische Versicherung.

Wieviel kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten zur Erstellung eines Schadengutachtens sowie die Inanspruchnahme eines Anwaltes werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind.

Ist ein Unfallgutachten wirklich notwendig?

Grundsätzlich sollte nach jedem Unfall ein Gutachten erstellt werden, damit alle Schäden durch einen KFZ-Sachverständigen präzise erfasst und vollständig reguliert werden können. Bei Bagatellschäden, ca. 750 € Schadenhöhe, ist kein Gutachten erforderlich. Im Zweifelsfall sollte ein Gutachter kontaktiert werden.

Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?

Benötigen Sie im Rahmen eines unverschuldeten Unfalles ein Ersatzfahrzeug, ist dieses ebenfalls kostenlos für Sie.

Brauche ich einen Anwalt?

Nicht unbedingt. Es ist aber ratsam. Ein Rechtsanwalt kann bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos beauftragt werden, um Ihre Rechtsansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Muss ich meine Versicherung informieren?

Geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall müssen Sie ihre Versicherung nicht informieren. Lediglich der Unfallverursacher hat den verursachten Schaden bei seiner Versicherung zu melden.